TSK KFZ-Sachverständigen-Büro für die Bewertung von Kraftfahrzeugen und KFZ-Schäden
TSK KFZ-Sachverständigen-Büro für die Bewertung von Kraftfahrzeugen und KFZ-Schäden   

Bagatellschaden

Im Bereich des Unfallschadens liegt ein Bagatellschaden vor, wenn im Verhältnis zum Marktwert, der Sache keine nachhaltige oder verhältnismäßige Wertverminderung im Vermögen des Eigentümers verursacht wurde. Bei Fahrzeugen liegt die Bagatellschadensgrenze etwa bei 700 - 800€. Liegt ein Bagatellschaden vor, muss der regulierungspflichtige Haftpflichtversicherer die Kosten für ein vom Geschädigten in Auftrag gegebenes KFZ-Gutachten nicht zwingend übernehmen.

Fahrzeug - Homologation

Ist die amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung des Fahrzeuges mit den jeweils geltenden Fahrzeugtechnischen Richtlinien und Standards (Gesetzen).

Fahrzeug - Zertifizierung

Sind Verfahren und Tätigkeiten, mit denen die Übereinstimmung und Einhaltung der jeweils geltenden fahrzeugtechnischen Vorschriften nachgewiesen werden.

Fiktive Abrechnung

Wenn ein Geschädigter sein Fahrzeug nicht sofort oder überhaupt nicht bzw. selbst reparieren will, kann auch, mit zum Teil erheblichen Abzügen (z.B. MwSt) anhand einem Sachverständigengutachten, das Geld von der Versicherung ausbezahlt bzw. fiktiv abgerechnet werden.

Haftpflichtschaden

Wenn einem bei einem Verkehrsunfall keine Schuld trifft spricht man von einem Haftpflichtschaden, In diesem Fall muss der Schaden voll umfänglich von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Kaskoschaden

Eine Kaskoversicherung kann zusätzlich zur Haftpflichtversicherung freiwillig abgeschlossen werden. Bei selbst verschuldeten Unfällen übernimmt die eigene Versicherung den entstandenen Schaden. Dabei wird nur der Teil übernommen, der individuell mit der Versicherung vertraglich vereinbart wurde.

Merkantiler Minderwert

Der merkantile Minderwert bezieht sich auf ein fachgerecht repariertes Fahrzeug, an dem allein durch die Tatsache, dass es einen Unfallschaden hatte, ein theoretischer Wertverlust entstanden ist. Die Höhe entspricht in der Regel dem Negativbetrag den man beim Verkauf erzielen würde. Der merkantile Minderwert wird in der Regel in einem Schadensgutachten ausgewiesen.

Nutzungsausfall

Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen. Er kann sich auch einen Nutzungsausfall auszahlen lassen, wenn kein Ersatzfahrzeug benötigt wird. Das gilt auch bei einem Totalschaden zur Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges.

Teilkaskoschaden

Entspricht einem Kaskoschaden, wobei nur vertraglich vereinbarte Fahrzeugteile und Unfallsituationen abgesichert werden z.B. Unwetter, Steinschlag oder Wildschäden.

Totalschaden

Von Totalschaden spricht man, wenn der Reparaturwert des Sachschadens  den Fahrzeugwert übersteigt und eine wirtschaftliche Reparatur sich nicht mehr lohnt. Wobei dieser in Einzelfällen bis zu 130% des Fahrzeugwertes sein darf z.B. bei schwer zu beschaffenden gleichwertigen Fahrzeugen oder der Fahrzeugbesitzer entsprechende Gründe für eine unbedingte Fahrzeugreparatur aufführt.

Vergleich zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung

Die öffentliche Bestellung und Zertifizierung sind darauf ausgerichtet, der Öffentlichkeit fachliche und persönlich hoch qualifizierte Sachverständige zur Verfügung zu stellen. Die öffentliche Bestellung und die Zertifizierung sind zwei unterschiedliche Systeme, die gleichberechtigt nebeneinander existieren. Zudem wird in Fachkreisen vermehrt die Ansicht vertreten, dass ein zertifizierter Sachverständiger (gem. DIN EN 17024) ohne weitere fachliche Überprüfung seines Antrages als öffentlich bestellter Sachverständiger aufgenommen werden sollte.

Verbringungskosten

Verbringungskosten sind Kosten, die anfallen, wenn das verunfallte Fahrzeug zur Wiederherstellung transportiert werden muss z.B. in eine Lackiererei oder in einen Karosseriefachbetrieb.

Wiederbeschaffungswert

Ist der Betrag den man für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges mit der gleichen Ausstattung u.a. aufbringen müsste, um das KFZ auf dem allgemeinen Markt (z.B.Händler) zu erwerben. Dabei kann der Betrag deutlich höher sein als der Zeitwert bzw. Verkaufswert an einen Händler. Händlerpreise sind ja bedingt durch die entsprechende notwendige Aufarbeitung eines Gebrauchtwagens deutlich höher als im Einkauf. Auch ist die Beschaffung von entsprechendem Zubehör nicht immer trivial und muss im Einzelfall berechnet werden.

Wertminderung

Eine echte Wertminderung entsteht z.B. bei einem, nach allen Regeln der Fahrzeuginstandsetzung reparierten Fahrzeug dadurch, dass trotzdem noch Schäden zurückbleiben. Die Schäden sollten keine Auswirkungen auf die Sicherheit haben, sondern nur kosmetischer Natur sein. Nichts desto trotz muss mit einem deutlich geringerem Verkaufspreis bei einer Veräußerung des Fahrzeuges gerechnet werden. 

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