In einem Haftpflichtfall liegt die Bagatellgrenze bei etwa 700 bis 800 Euro.
Darunter übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Unfallgutachter nicht.
Nach Absprache mit der Versicherung bezahlen einige Versicherungen den Schaden auch bei Bagatellschäden in Kaskofällen anhand eines Kostenvoranschlages.
Des Weiteren kann auch bei im privaten Bereich verursachten Schäden (z.B. durch Kinder, Fahrräder........) ein Kostenvoranschlag zur Auszahlung eines Bagatellschadens von Privat oder Privathaftpflicht ausreichen.
Wenn sie nicht wissen ob es ein Bagatellschaden ist kommen sie einfach vorbei, ich schaue mir das zunächst kostenfrei an und wir entscheiden dann gemeinsam was wir in dem Fall tun können.