TSK KFZ-Sachverständigen-Büro für die Bewertung von Kraftfahrzeugen und KFZ-Schäden
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Warum sollte nach einem Fahrzeugunfall ein unabhängiger Sachverständiger den Schaden begutachten ?

Eines von einem unabhängigen Sachverständigen erstelltes Schadensgutachten, ist für den Verunfallten der beste und sicherste Weg, um die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Schadensabwicklung zu bewegen.

Es bestimmt den Schadensumfang und die Schadenshöhe z.B. der Instandsetzungskosten, hebt, sofern vorhanden, Altschäden hervor, ermittelt etwaige Verbringungskosten und bei Bedarf den Wiederbeschaffungswert und dient elementar der Beweissicherung.

Der Sachverständige stellt in seinem Gutachten außerdem die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung fest, die der Geschädigte beanspruchen kann.

Wann darf ein Geschädigter ein Sachverständigenbüro mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragen  ?

Grundsätzlich sollte das Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall immer einen unabhängigen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragen. Es muss sich um einen Haftpflichtfall handeln, der Schädiger muss also die Schuld an dem Verkehrsunfall tragen.
Ansonsten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Sachverständigen nicht.

Bei geringen Schäden stellt sich die Frage, ob der Unfallgegner bzw. die gegnerische Versicherung, die Kosten für das Unfallgutachten zu tragen hat.
Dies richtet sich hier nach der Schadenshöhe: Bei Bagatellschäden ist die Erstellung eines Schadensgutachten nicht unbedingt erforderlich. Der Geschädigte muss in einem solchen Fall einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, die Kosten für ein Gutachten werden dann in der Regel nicht übernommen. Die Bagatellgrenze liegt bei etwa 700 bis 800 Euro.

 

Worin liegt der Vorteil bei einem Schadensgutachten gegenüber einem Kostenvoranschlag?

 

Der Kostenvoranschlag legt im Grunde nur die voraussichtlichen Reparaturkosten fest. Für die Beweissicherung eignet er sich nicht.

Er trifft außerdem keine Aussage über den Nutzungsausfall bzw. die Nutzungsausfallentschädigung, die der Geschädigte von der Haftpflichtversicherung bzw. deren Versicherungsnehmer beanspruchen kann.

Auch sagt der Kostenvoranschlag nichts über die Wertminderung aus. Der wirkliche Schadensumfang für die Schadensabwicklung, ergibt sich also nur aus dem Gutachten, welches ein Sachverständiger erstellt hat.

Was sagt ein Schadensgutachten bei einem Totalschaden aus ?

Bei einem Totalschaden stellt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert, den das KFZ vor dem Autounfall, unter Berücksichtigung von Altschäden hatte, sowie die Wertminderung fest.


Außerdem berechnet er den Restwert und z.B. die Verbringungskosten und Entsorgungskosten. Dies ist für die Schadensfeststellung und Schadensabwicklung unerlässlich, mit einem Kostenvoranschlag kann man so etwas nicht abbilden.

Wenn der Autounfall nach einem Schadensgutachten abgewickelt wird, muss das KFZ dann zwingend repariert werden ?

Nein. Der Geschädigte ist nach einem Autounfall nicht verpflichtet, sein KFZ reparieren zu lassen. Er kann sich auch die Reparaturkosten unter evtl. Abzügen wie z.B. die MwSt oder Ersatzwagenkosten erstatten lassen.

Gibt es Organisationen, in denen Sachverständige  organisiert sind? Was ist zum Beispiel der BDSF ?

Ja, davon gibt es mehrere, der BDSF ist eine davon. BDSF steht für Bundesverband Deutscher Sachverständigen und Fachgutachter. Der Verband prüft z.B. vor der Aufname eines Mitglieds, ob dieser unter anderem fachlich geeignet ist (siehe auch BDSF Homepage).
Daneben gibt es auch andere Organisationen, in denen Gutachter organisiert sind. Große Wirtschaftsunternehmen sind zum Beispiel keine Verbände, sondern wirtschaftlich orientiert. Sie bearbeiten zum Teil auch Aufträge aus der Versicherungswirtschaft.

Als problematisch kann bei Wirtschaftsunternehmen die Unabhängigkeit gesehen werden, was dann dazu führen kann, dass die entsprechenden Sachverständigengutachten, nach einem Fahrzeugunfall nicht unbedingt im Interesse des Geschädigten erstellt werden.

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