Wenn keine Polizei oder anderweitige Einsatzkräfte hinzugezogen werden müssen, führen Sie, wenn möglich, eine schriftliche Beweissicherung durch (Unfallbericht, Fotos, Skizzen).
- Versuchen Sie die gegnerische Versicherung in Erfahrung zu bringen.
- Versuchen Sie soweit es geht, die Schuldfrage zu klären.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
- Wir klären die Prämissen mit den Versicherungen,
- stellen die Unfallschäden fest,
- stellen den Fahrzeugwert fest,
- ermitteln die Wertminderung,
- ermitteln den Restwert Ihres Fahrzeuges,
- ermitteln den Nutzungsausfall,
- ermitteln die Reparaturdauer,
- ermitteln die Mietwagendauer,
- regeln die Gutachtenabrechnung mit der Versicherung.